Die richtige Förderung finden
Finanzierungsmöglichkeiten der Lerntherapie
Ihrem Kind wurde eine Lernschwäche diagnostiziert und Sie fragen sich, wie Sie die dringend benötigte Behandlung finanzieren sollen? Hier gibt es verschiedene Wege, die Sie gehen können. Auch wenn Sie sich entscheiden, eine Lerntherapie zunächst selbst zu zahlen, können Sie rückwirkend noch finanzielle Hilfestellung erhalten. Hier sagen wir Ihnen, welche Anlaufstellen es gibt.
Eine Finanzierung, die einen langfristigen Therapieplan unterstützt, ist ein ganz wichtiger Baustein für den Therapieerfolg. Denn: Findet keine bzw. keine vollständige Therapie statt, besteht die Gefahr, dass sich v.a. seelische Beeinträchtigungen und soziale Auffälligkeiten entwickeln und langfristig manifestieren.

Seelische Behinderung: Lese-Rechtschreibschwäche und auch Rechenschwäche können bei Kindern und Jugendlichen zu seelischen Leiden bzw. Behinderungen führen. Das geschieht besonders häufig bei schweren Fällen und/oder spät erkannten Fällen. Nicht selten kommt es zu Ängsten, Schulverweigerung und psychosomatische Symptome (Kopfschmerzen, Bauchschmerzen, Bettnässen usw.).
Soziale Auffälligkeiten: Eine seelische Behinderung kann Kinder und Jugendliche in ihrem Alltag stark beeinträchtigen, so dass ein altersgerechtes Sozialleben nicht mehr möglich ist. Das ist der Fall, wenn Kinder sich völlig zurückziehen, keine Freunde haben, gemobbt werden oder immer den Klassenkasper spielen.
Beides sind sehr schwerwiegende, prägende Herausforderungen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie bei einer vorliegenden Lernschwäche schnellstmöglich reagieren.
Eine Lerntherapie wird von Fachkräften vorgenommen, dauert unter Umständen lange und die Kosten übersteigen manchmal den vorhanden Budgetrahmen. Damit eventuelle finanzielle Engpässe einer Therapie nicht im Wege stehen, können die Behandlungskosten ganz oder gar teilweise von Dritten übernommen werden. Hier finden Sie eine Übersicht:
- Jugendamt: Eingliederungshilfe gem. § 35 a SGB VII
Die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche hat das Ziel, die Integration junger Menschen zu ermöglichen, die aufgrund einer Beeinträchtigung ihrer seelischen Gesundheit an der altersgemäßen umfassenden Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt sind. Durch die Eingliederungshilfe sollen die Selbstbestimmung und die Teilhabe der Betroffenen gefördert und behinderungsbedingte Benachteiligungen abgebaut werden.
- Jobcenter/Sozialamt: Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)
Die Förderung einer lerntherapeutischen Maßnahme über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) war lange Zeit umstritten. In vielen Fällen wurde nur Nachhilfe gefördert. Diese Praxis vieler Ämter gehört nun allerdings endgültig der Vergangenheit an. Höchstrichterliche Urteile schließen eine lerntherapeutische Maßnahme heute ausdrücklich in eine mögliche Förderung ein. Zuvor wurde v.a. die Versetzungsgefährdung als Kriterium herangezogen. Das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales bestätigte nun aber ausdrücklich, dass dies nicht das einzige Kriterium für eine Förderung sein kann.
- Private Krankenkassen: Prüfen Sie die Leistungen in Ihrem Tarif
Bei den privaten Krankenversicherungen gibt es keine einheitliche Regelung. Hier kommt es darauf an, ob Lerntherapie als Leistung in Ihrem Tarif enthalten ist.
Übrigens: Keine Chance scheint es derzeit bei Gesetzlichen Krankenkassen zu geben. Zumindest nach unserem Kenntnisstand sind nach der aktuellen Rechtsprechung weder die Lese-Rechtschreibschwäche noch die Rechenschwäche eine Krankheit im Sinne des Krankenversicherungsrechts. Dennoch lohnt es sich vielleicht mit Ihrem Ansprechpartner bei der Krankenkasse dazu einmal Rücksprache zu halten.
- Regionale Kooperationen: Nutzen Sie bestehende Netzwerke
Sollte es Ihnen nicht möglich sein die Kosten (zeitweise) selbst zu tragen, könnten soziale Institute die Finanzierung temporär unterstützen. Für Familien in besonderen Lebenssituationen haben wir z. B. begrenzte Förderplätze in Zusammenarbeit mit dem Kinderschutzbund Balingen e.V. geschaffen.
Ein guter Rat zum Schluss: Sollte eine Lerntherapie notwendig sein, braucht es diese Hilfe jetzt! Lassen Sie nicht jemand anderen darüber entscheiden, wann Ihr Kind die benötigte Hilfe erhält. Je früher Ihr Kind versteht, was mit ihm los ist und wie es mit den Schwierigkeiten umgehen kann, desto schneller wird es entlastet und macht Fortschritte.
